Studihaus mieten

Cafe

Das Studihaus kann zurzeit leider nicht vermietet werden. Informationen der Universität zu Corona sind hier veröffentlicht.


Alle Studierenden der Uni Trier können das Studierendenhaus mieten für Veranstaltungen jedweder Art – von Partys über Theatervorstellungen bis hin zu Proben.

Zuständig für die Vermietung ist unser Verwalter Alexander Harder (Studihaus, Raum ST08).

Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 11:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag, Freitag: 12:00 – 13:00 Uhr
Telefon: 0651 – 201 3573
Fax: 0651 – 201 3902
E-Mail: astaumzu@uni-trier.de

In der Miete enthalten sind…
– 5 Tische
– 30 Stühle
– eine umfangreich ausgestattete Musikanlage mit Lichttechnik
– Kühlschränke und Küche
– Grillplatz
Auf Nachfrage außerdem:
– Seminartische
– Mikrophone und die dazugehörigen Verlängerungskabel

Der AStA bietet allen Mieter*innen die Möglichkeit, die bis zu 300 AStA Becher (0,33l, PP) zu nutzen. Diese gibt es ohne Aufpreis, jedoch wird für jeden verlorenen Becher 1 Euro Pfand genommen. Die gewünschte Menge einfach bei der Reservierung angeben.

Die Tische vom Café Kunterbunt stehen nicht zur Verfügung.

Mietpreise

Der Mietpreis beläuft sich auf 300,00 €. Darin enthalten ist alles was es im Haus gibt und die Endreinigung! (gültig bei Privatveranstaltungen)
Vertragsvorlage und Nutzungsbedingungen für das  Studierendenhaus für private Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen von Hochschulgruppen und Fachschaften beträgt der Mietpreis 150,00 € (ohne Endreinigung). Die Endreinigung ist optional buchbar und kostet 150,00 Euro. Bei bestimmten Veranstaltungen (große Ersti-Partys, Mottopartys,…) kann die Studihausverwaltung auf eine Endreinigung durch den AStA bestehen!
Vertragsvorlage und Nutzungsbedingungen für das Studierendenhaus für studentische (Fachschaften/Hochschulgruppen) Veranstaltungen.

Zusätzlich fällt eine Kaution von 300,00 € an.

Zur Miete sind explizit nur Studierende der Universität Trier, der Fachhochschule Trier und der theologischen Fakultät Trier berechtigt. Bei Angestellten der Universität Trier wird je nach Sachlage entschieden. Der AStA finanziert mit Studigeldern das Studierendenhaus und kann somit den Mietpreis gering halten. Der Mietpreis  trägt lediglich zur Deckung der Kosten bei. 

Bewerbung von Veranstaltungen im Studihaus

Wenn du deine Veranstaltung im Studihaus bewerben willst, musst du:
a) einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Aufhebung des Werbeverbots schreiben und diesen an astakomi@uni-trier.de senden
b) dann zur nächsten AStA-Sitzung kommen (in der Vorlesungszeit jeden Mittwoch 16:15 Uhr im Studihaus (aktuell online), in der vorlesungsfreien Zeit jede zweite Woche; die Sitzungen werden auf dieser Webseite zwei Tage im Voraus angekündigt) und deinen Antrag vorstellen (Denke daran, das Werbeplakat/die Flyer dabeizuhaben).
Die Werbemittel für Studihauspartys dürfen nicht sexistisch, anderweitig diskriminierend oder anstößig sein – achte zusätzlich auf die Verwendung geschlechtergerechter Sprache (Gendern mit *).
Falls weitere Fragen auftauchen, halte Rücksprache mit dem Koordinierenden Mitglied des AStA (astakomi@uni-trier.de).

Mietkostenrückerstattung

Bedingungen für die Mietkostenrückerstattung:
Die Veranstaltung
– war nicht kommerziell ausgerichtet,
– war eine öffentliche Veranstaltung,
– war von einem FSR, einer Hochschulgruppe, einem studentischen Verein oder einer studentischen Sportgruppe ausgerichtet und
– hat Verluste eingefahren.
Vorgehen für die Mietkostenrückerstattung
a) Schreibe einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Mietkostenrückerstattung und sende diesen an astakomi@uni-trier.de.
b) Erstelle eine Auflistung aller Kosten und Einnahmen und füge diese dem Antrag bei.
c) Schicke deinen Antrag an astakomi@uni-trier.de.
d) Komm zur nächsten AStA-Sitzung (in der Vorlesungszeit jeden Mittwoch 16:15 Uhr im Studihaus) und stelle deinen Antrag vor.
Falls weitere Fragen auftauchen, halte Rücksprache mit dem Koordinierenden Mitglied des AStA (astakomi@uni-trier.de).