Aufbau der Verfassten Studierendenschaft

Rechtsgrundlage

Laut dem rheinland-pfälzischen Landeshochschulgesetz (§§ 108 – 111) bilden “die Studierenden jeder Hochschule (…) eine Studierendenschaft”, welche wiederum eine “Körperschaft des öffentlichen Rechts” ist. Damit erhalten die Studierenden das Recht, sich selbst zu verwalten, sich eigene Satzungen und Ordnungen zu geben und Beiträge von den
Studierenden zu erheben. Gesetzlich vorgeschriebene Organe sind das Studierendenparlament (StuPa) und der Allgemeine StudierendenAusschuss (AStA). Es existieren aber noch weitere Organe wie die Fachschaftsräte (FSRs). Jede Studierendenschaft gibt sich eine Satzung mit allgemeinen Regelungen, eine Wahlordnung und eine Beitragsordnung, in der Höhe und Verwendung des Studierendenschaftsbeitrags festgelegt sind, mit dem sich der AStA finanziert. Sämtliche Mitarbeit in den Gremien ist ehrenamtlich.

Organe der Studierendenschaft

Hier ein grober Überblick über verschiedene Organe der Studierendenschaft. Weitere Informationen finden sich in der Satzung der Studierendenschaft, der Geschäftsordnung des StuPa und der Geschäftsordnung des AStA (Link unter “StuPa” auf der Uniwebseite und auf der AStA-Webseite unter “Downloads”). Die Sitzungen sind generell öffentlich, jede:r Studierende ist redeberechtigt.

Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft Trier. Jede:r Studierende ist hier antrags- und redeberechtigt. Jeder verabschiedete Antrag ist für das StuPa und den AStA bindend.

Die 25 Sitze des Studierendenparlaments (StuPa) werden jedes Jahr von den Studierenden direkt gewählt, sie ist quasi die Legislative. Das StuPa wählt die Hauptreferent:innen des AStA, beschließt und kontrolliert den Haushalt und stimmt über Anträge des AStA ab. Bei Bedarf kann das StuPa in besonderen Fragen Ausschüsse bilden und besetzen. Das StuPa kann Positionen zu bestimmten Themen erarbeiten und verabschieden.
Die Geschäftsordnung des StuPa sowie die Satzung der Studierendenschaft und weitere Geschäftsordnung findet ihr auf der Webseite des StuPa.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) führt die meiste Arbeit der Verfassten Studierendenschaft durch, er ist damit die Exekutive, und arbeitet inhaltlich nach Referaten gegliedert. Jedem Referat steht ein:e Hauptreferent:in vor, die bzw. der durch das StuPa gewählt wird. Zusätzlich arbeiten Co-Rerefent:innen und freie Mitarbeiter:innen in den Referaten. Es gibt acht satzungsgemäße Referate, die jedes Jahr besetzt werden. Daneben können maximal drei weitere Referate eingerichtet werden. Unter den satzungsgemäßen Referaten befinden sich auch die “autonomen Referate”, die eine spezifische Teilgruppe der Studierendenschaft vertreten. Ihre Referent:innen werden auf Vollversammlungen von den Studierenden der jeweiligen Zielgruppe gewählt, da diese darüber entscheiden sollen, wer sie in den autonomen Referaten repräsentiert.
Die Geschäftsordnung des AStA findet ihr unter „Downloads“ auf dieser Webseite.

Die Studierenden eines Faches werden Fachschaft genannt, dessen Organe ihre Aufgaben unabhängig von AStA/StuPa etc. wahrnehmen. Die Fachschaftsräte (FSR) sind ihre Vertretung und werden von der Fachschaft gewählt. Die FSRs bilden zusammen das Autonome FachschaftenTreffen (AFaT), in dem sie im Austausch mit anderen FSRs und dem AStA stehen. Außerdem können sie hier Gelder beantragen, die zuvor vom StuPa dem AFaT zugeteilt wurden. Bei der Aufwendung der Gelder sind die Fachschaftsräte inhaltlich und politisch unabhängig von StuPa und AStA.︎ Mehr Infos hierzu findet ihr auf der Webseite des AFaT. Außerdem gibt es eine Liste der aktuellen Fachschaftsräte.

Dem StuPa unterstehen außerdem eine Reihe von Ausschüssen: Der Wahlausschuss, der Sozialfondsvergabeausschuss, der Finanzprüfungsausschuss und der Satzungsänderungsauschuss. Der AStA unterstehen die drei dauerhaften Arbeitskreise Campusradio (Webseite), CineAStA (Webseite) und AK Sport (Facebookseite). Je nach Legislatur können weitere Arbeitskreise sowohl des StuPa wie auch des AStA bestehen.

Für eine genauere Aufgliederung der Struktur und der verschiedenen Prozesse in der Verfassten Studierendenschaft, siehe folgendes Organigramm: